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Bad Kreuznach/Dalberg
Die von Oberstaatsanwalt Kai Fuhrmann verlesene Anklage wirft dem Todesschützen, einem 61-Jährigen aus Bingen, fahrlässige Tötung vor. Er habe den Anweisungen des Jagdleiters zur Postierung am Hang nicht Folge geleistet und verbotenerweise mindestens einen Schuss hangabwärts durch blickdichtes Gebüsch abgegeben. Das Geschoss aus der halbautomatischen Browning-Waffe traf die Seniorin, die ...
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