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Bad Kreuznach
Obwohl die Klägergemeinschaft ein zentrales Ziel bereits erreicht sieht: Das Gericht habe ausgeführt, dass der Beschluss der Delegierten vom August 2018, Haumann vorzeitig für weitere acht Jahre von 2021 bis 2029 wiederzuwählen, gegen die Satzung des Dehoga verstoße. Die von den Klägern angegriffene Entscheidung sei „nicht mit dem Geist der Satzung ...
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