Kreis Bad Kreuznach

Coronavirus: Weitere zehn Personen sind verstorben

Die Zahl der seit Auftreten des ersten nachgewiesenen Falles mit dem Coronavirus infizierter Personen im Landkreis Bad Kreuznach ist seit Freitag um 47 gestiegen und liegt bei insgesamt 3152. In der Gesamtzahl (3152) enthalten sind auch die bisher insgesamt 2068 (+37) aus der Quarantäne entlassenen Personen sowie die verstorbenen Personen. Leider sind zwischenzeitlich zehn weitere mit dem Coronavirus infizierte Personen verstorben (insgesamt 68).

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Hierbei handelt es sich um eine 83-jährige, eine 84-jährige und eine 85-jährige Frau sowie einen 69-jährigen, einen 73-jährigen, 79-jährigen, einen 85-jährigen, einen 86-jährige, einen 94-jährigen und einen 102-jährigen Mann.

Die verhältnismäßig hohe Zahl verstorbener Personen rührt unter anderem aus mehreren Nachmeldungen, die die Stabstelle in den vergangenen beiden Tagen erreichten. Eine Meldung verstorbener Personen kann durch die Kreisverwaltung erst nach dem Vorliegen entsprechender Nachweisdokumente erfolgen.

Aktuell stehen somit 1016 nachgewiesen infizierte Personen aus dem Landkreis in der Betreuung des Gesundheitsamtes. 29 dieser Personen befinden sich in stationärer Behandlung. Davon entfallen auf die Stadt Bad Kreuznach 459 Personen, auf die Verbandsgemeinde Rüdesheim 125, auf die Verbandsgemeinde Nahe-Glan 198, auf die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach 68, auf die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg 85 und die Verbandsgemeinde Kirner-Land 81.

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 200.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass das Erreichen des Inzidenzwertes von 200 zunächst keine Auswirkungen hat. Maßgeblich für mögliche Auswirkungen ist die Berechnung der Wocheninzidenz des Landes. Da sich die Rechenmodelle von Land und Kreis leicht unterscheiden (das Land rechnet nach einzelnen Tagen, die Kreisverwaltung von Update zu Update), liegt der Landkreis Bad Kreuznach dort mit einem Wert von 198,3 aktuell unter der Grenze von 200. Die Kreisverwaltung wird am kommenden Montag erneut mit dem Land ins Gespräch gehen, um mögliche Maßnahmen beim Überschreiten der Inzidenzgrenze von 200 zu diskutieren.

Sofern nach dem Überschreiten der Inzidenz von 200 weitere Auswirkungen oder Einschränkungen für die Bevölkerung zu beachten wären, würde hierüber natürlich informiert.