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BGH verkündet erstes Urteil zum Dieselskandal: Bekommt Gebrother Schadenersatz von VW?

Herbert Gilbert, Kläger gegen den Autobauer VW im Dieselskandal, steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der Rechtsstreit über Schadenersatz für manipulierte Dieselfahrzeuge ist in der höchsten Instanz angekommen.
Herbert Gilbert, Kläger gegen den Autobauer VW im Dieselskandal, steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der Rechtsstreit über Schadenersatz für manipulierte Dieselfahrzeuge ist in der höchsten Instanz angekommen. Foto: Uli Deck/dpa

Gut viereinhalb Jahre nach Auffliegen des Dieselskandals verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag, 11 Uhr, das erste höchstrichterliche Urteil. Damit entscheidet sich, ob der Hersteller VW betroffenen Autobesitzern wegen der illegalen Abgastechnik Schadenersatz zahlen muss. Im konkreten Fall hatte der Besitzer eines gebrauchten VW Sharan aus Gebroth im Kreis Bad Kreuznach geklagt. Er sieht sich von Volkswagen getäuscht und will den kompletten Kaufpreis für sein Auto wiederhaben.

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Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe geben die Linie vor für die vielenTausend noch laufenden Verfahren gegen den Wolfsburger Autokonzern. Zentrale Frage ist, ob VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung die Autos zurücknehmen muss. Außerdem ist offen, ob die Käufer den vollen Preis zurückbekommen oder nur einen Teil davon. (Az. VI ZR ...