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Bad Kreuznach

Arbeitsgericht: Ex-Haushälterin darf Lafer egoistisch nennen

Mal mit ernstem Blick: Johann Lafer richtet in der Küche seines Restaurants auf der Stromburg bei Stromberg Teller an. Das Ansehen des prominenten Kochs leidet. Die Ermittlungen gegen ihn wegen Steuerhinterziehung und nicht gezahlten Lohnnebenkosten wurden ausgeweitet. Foto:  dpa
Mal mit ernstem Blick: Johann Lafer richtet in der Küche seines Restaurants auf der Stromburg bei Stromberg Teller an. Das Ansehen des prominenten Kochs leidet. Die Ermittlungen gegen ihn wegen Steuerhinterziehung und nicht gezahlten Lohnnebenkosten wurden ausgeweitet. Foto: dpa

Das wird Johann Lafer gar nicht schmecken: Seine frühere Haushälterin Lydia D. darf weiter ungestraft behaupten, dass er egoistisch, geltungssüchtig und nur auf seinen Profit aus sei. Bestimmte andere verbale Angriffe muss sie aber sein lassen – sonst droht ihr eine sehr hohe Geldstrafe.

Lesezeit: 3 Minuten
Von Kurt Knaudt Das hat das Arbeitsgericht Bad Kreuznach entschieden, bei dem der Fernsehkoch gegen seine frühere Mitarbeiterin geklagt hatte: Per einstweiliger Verfügung wollte er ihr Aussagen verbieten lassen, die sie im Juli gegenüber einem Boulevardblatt gemacht hatte. Einen solch pauschalen Maulkorb hat das Gericht abgelehnt. Allerdings hatte Lydia D. auch noch ...