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Bad Kreuznach
Von Kurt Knaudt
Das hat das Arbeitsgericht Bad Kreuznach entschieden, bei dem der Fernsehkoch gegen seine frühere Mitarbeiterin geklagt hatte: Per einstweiliger Verfügung wollte er ihr Aussagen verbieten lassen, die sie im Juli gegenüber einem Boulevardblatt gemacht hatte.
Einen solch pauschalen Maulkorb hat das Gericht abgelehnt. Allerdings hatte Lydia D. auch noch ...
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