An Schinkenstück erstickt: Keine fahrlässige Tötung im Pflegeheim
Von Kurt Knaudt
"Mundgerechte Nahrung": Viele Menschen in Pflegeheimen sind auf eine besonders zubereitete Kost angewiesen. (Symbolbild)Foto: DPA
Für den Tod eines 74-Jährigen, der im Dezember 2015 in einem Bad Kreuznacher Pflegeheim an einem 15 Zentimeter langen Stück Schinken erstickt war, wird kein Mitarbeiter der Einrichtung strafrechtlich belangt. Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Michael Brandt auf Anfrage des Oeffentlichen Anzeigers mitteilte, wurden die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung inzwischen eingestellt.
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Diese konzentrierten sich auf zwei Mitarbeiter, die am Tag des tragischen Vorfalls laut Dienstplan für die Zubereitung und Verabreichung des Essens zuständig gewesen waren. Zwar war dem Heim bekannt, dass der Senior zwingend nur mundgerechte Nahrung bekommen sollte. Ein rechtsmedizinisches Gutachten hatte ergeben, dass der Schinken, den er schluckte, nicht ...
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