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Bad Kreuznach

89 Verfahren zu Dieselgate in Bad Kreuznach: Autofahrer klagen gegen VW

Von Christine Jäckel
Herbert Gilbert aus Gebroth ist einer von vielen Geschädigten der VW-Dieselaffäre, die eine Klage gegen den Autokonzern angestrengt haben.  Foto: Christine Jäckel
Herbert Gilbert aus Gebroth ist einer von vielen Geschädigten der VW-Dieselaffäre, die eine Klage gegen den Autokonzern angestrengt haben. Foto: Christine Jäckel

Das hätte sich Herbert Gilbert aus Gebroth nicht träumen lassen, als er vor viereinhalb Jahren seinen VW Sharan TDI erstand. Damals handelte er im guten Glauben, mit dem Dieselmotor der Euro-5-Norm einen umweltfreundlichen Antrieb gewählt zu haben. Jetzt muss er damit rechnen, dass er mit seinem Auto, auf das er wegen einer chronischen Erkrankung angewiesen ist, möglicherweise nicht mehr nach Mainz zur Uniklinik fahren kann.

Lesezeit: 3 Minuten
Der 64-Jährige ist an diesem Tag nicht der erste und nicht der einzige Kläger gegen den Autokonzern Volkswagen vor der Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach. Vor dem Güte- und anschließenden Haupttermin Gilberts hat Richterin Nora Fernis an diesem Mittwochnachmittag bereits zwei Klageanträge von VW- und Audi-Kunden verhandelt. Im halbstündigen Takt ...
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Christine Jäckel zu Dieselgate: Verbraucher sind schlichtweg angeschmiert

Das einstige Flaggschiff deutscher Wertarbeit – der Volkswagenkonzern – ist tief gesunken, zumindest im Ansehen getäuschter Käufer von vermeintlich voll verkehrsfähigen Autos mit Dieselmotor.

Wer sich auf die Auskünfte der Verkäufer verlassen hat, findet sich unter Umständen an der Bushaltestelle oder am Bahnhof wieder, weil der fahrbare Untersatz als „Stinkstiefel“ in diversen städtischen Räumen Platzverweis hat. Längst hat Dieselgate auch den Kreis Bad Kreuznach erreicht.

Die dreisten Abgasmanipulationen und der Betrug am Kunden sind das Eine. Wer darauf vertraut hat, dass das schöne neue Dieselfahrzeug alle Umweltanforderungen erfüllt, ist jetzt schlichtweg angeschmiert, muss sogar damit rechnen, dass die Behörde die Stilllegung verfügt. Dagegen wehren kann sich nur, wer entweder einen Goldesel in der Hinterhand oder eine Rechtsschutzversicherung hat. Denn der Gang vor Gericht kostet Geld, und es gibt keine Garantie, dass man in der ersten Instanz Erfolg hat. Volkswagen scheint darauf zu setzen, den Klägern erst einmal den Wind aus den Segeln zu nehmen – wohl in der Hoffnung, dass die finanziellen Reserven für eine zweite Instanz nicht ausreichen.

Dabei stünde den Wolfsburger Autobauern – wenn schon nicht das Büßerhemd – Kulanz eindeutig besser. Schließlich betrifft der VW-Abgasskandal nicht nur zahllose Unternehmen oder Behörden, sondern vor allem Privatleute, die ihr Fahrzeug Tag für Tag benötigen. Und wie das nebenstehende Beispiel zeigt, trifft es Land- und Stadtbewohner gleichermaßen.

E-Mail: christine.jäckel@rhein-zeitung.net

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