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Idar-Oberstein
Wenn das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde nicht stattgibt, wird sie vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden. Dieses kann dann entweder die Beschwerde zurückweisen, den Fall an das OVG zurückweisen oder selbst darüber verhandeln. „Wir haben uns nach reiflicher Überlegung und differenzierter juristischer Beratung zu diesem Schritt entschlossen“, erklärt Joachim Elfner, der Sprecher der ...
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