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Idar-Oberstein/Koblenz

Wassergall: Gericht weist Eilanträge gegen Schranke zurück

Von Stefan Conradt
Die Durchfahrt durch die Wassergall bleibt gesperrt - und auch die Schranke wird wohl kommen. Foto: Symbolfoto​
Die Durchfahrt durch die Wassergall bleibt gesperrt - und auch die Schranke wird wohl kommen. Foto: Symbolfoto​

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Eilanträge von sieben Bürgern aus Regulshausen und Göttschied abgelehnt, mit denen diese die Aufstellung einer Schranke in der „Wassergall“ durch die Verbandsgemeinde Herrstein verhindern wollten. Als Grund wird angeführt, dass der Weg de facto bereits jetzt für den Verkehr gesperrt sei. Selbst wenn das Gericht den Eilanträgen stattgeben würde, würde das nicht bedeuten, dass die Straße rechtmäßig befahren werden dürfte – an der rechtlichen Situation würde sich also nichts ändern.

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Von unserem Redaktionsleiter Stefan Conradt Das Gericht bekräftigte in seiner Entscheidung: „Bei der Wassergall handelt es sich um einen Wirtschaftsweg, der ausschließlich der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke sowie dem Anliegerverkehr bis zum Roggenhof dient. Sie ist keine öffentliche Straße. Deshalb sind die Antragsteller von Rechts wegen nicht befugt, diesen Weg ...