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Abentheuer

Wahlfälschung in Abentheuer: Urteil gegen früheren Ortschef ist rechtskräftig

Nach Ablauf der einwöchigen Einspruchsfrist steht fest: Der wegen Wahlfälschung verurteilte frühere Ortsbürgermeister von Abentheuer, Klaus Goldt, wird keinen Antrag auf Revision stellen. Das hat sein Rechtsanwalt Welf Fiedler am Donnerstag auf NZ-Anfrage mitgeteilt. Damit ist der von der Sechsten Kammer des Landgerichts Bad Kreuznach gefällte Spruch rechtskräftig, wie ein Sprecher der Justizbehörde gegenüber der NZ erklärte.

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Das Urteil (die NZ berichtete) hat nun automatisch auch kommunalrechtliche Konsequenzen. Die Ortsbürgermeisterwahl in Abentheuer im Frühjahr 2019 ist somit ungültig und muss wiederholt werden, heißt es seitens der Kreisverwaltung Birkenfeld. Ein Termin dafür steht aber noch nicht fest. Goldt hatte nach Auffassung des Gerichts am 8. April 2019 die Bewerbung ...