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Herrstein

Tod auf dem Schafott: Als der 18-jährige Ziegenhirte Anton Ries wegen Sodomie enthauptet wurde

Von Erik Zimmermann
So oder so ähnlich sah es im Mittelalter auch in Herrstein oder anderen Orten im Hunsrück aus: Das Schafott im schwäbischen Calw ist heute nur noch ein Blickfang für Spaziergänger – eine Richtstätte im Ruhestand. 1818 fand hier die letzte Hinrichtung eines verurteilten Straftäters statt.  Foto: Erik Zimmermann
So oder so ähnlich sah es im Mittelalter auch in Herrstein oder anderen Orten im Hunsrück aus: Das Schafott im schwäbischen Calw ist heute nur noch ein Blickfang für Spaziergänger – eine Richtstätte im Ruhestand. 1818 fand hier die letzte Hinrichtung eines verurteilten Straftäters statt. Foto: Erik Zimmermann

Es war ein kalter, grauer Herbsttag. Erster Schnee lag in der Luft. Eine Stunde zuvor hatte unter dem Herrsteiner Rathaus das Blutgericht nach Recht und Gewohnheit getagt. Viele Neugierige waren gekommen, um der Verlesung des Urteils zuzuhören. Der 18-jährige Anton Ries sollte an diesem Tag, dem 25. November 1721, sterben.

Lesezeit: 4 Minuten
 Nachdem die Richter den Stab über ihm gebrochen hatten, wurde er aus der Stadt hinaus zur Richtstätte geführt. Vier Geistliche begleiteten den Todgeweihten: der Herrsteiner Pfarrer Philipp Markus Artopoeus sowie die Geistlichen aus Bergen, Niederwörresbach und Niederhosenbach, gefolgt vom Lehrer Johannes Klick. Der stimmte mit der Schuljugend das passende Lied, ...
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Sodomie – heute nur noch eine Ordnungswidrigkeit

Sodomie. abgeleitet vom Namen der biblischen Stadt Sodom, die durch Gottes Zorn vernichtet worden sein soll und seither sinnbildlich für die Sünde steht – bezeichnete ursprünglich alle Arten von als widernatürlich empfundenem sexuellen Verhalten. Im deutschen Sprachgebrauch beschränkt sich der Begriff auf Verkehr mit Tieren. Die Wissenschaft geht davon aus, dass die Neigung eher vorübergehend ist und häufig aufgrund des Fehlens eines menschlichen Partners erfolgt.

In Deutschland gilt Sodomie seit 2013 nur noch als Ordnungswidrigkeit. Eine Straftat liegt nur vor, wenn den Tieren sichtbare Schäden oder Schmerzen zugefügt werden.

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im Hunsrück

Heute: Der Richtplatz

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