Streit um Windkraftanlage geht in Runde drei: Bundesverwaltungsgericht gibt Niederhambach recht
Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv/dpa
Der Streit um eine weitere Windkraftanlage bei Niederhambach geht in die nächste Runde. Nachdem das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz auf Klage der Ortsgemeinde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die zweite Windkraftanlage in der Gemarkung Heupweiler mit Urteil vom 21. Juni 2017 aufgehoben, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz diese Entscheidung jedoch anschließend „kassiert“ hatte, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Sitz in Leipzig auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Ortsgemeinde Niederhambach hin mit Beschluss vom 28. Mai die Revision zugelassen. Damit wird der seit 2013 andauernde Rechtsstreit nunmehr in der dritten Instanz fortgesetzt.
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„Vor dem Hintergrund, dass im vergangenen Jahr lediglich 5 Prozent der eingelegten Nichtzulassungsbeschwerden beim BVerwG erfolgreich waren und zu einem Revisionsverfahren geführt haben, werten wir dies als weiteren Schritt in die richtige Richtung“, ist Ortsbürgermeister Peter Schwarzbach zufrieden: „Wir hoffen, dass sich das Bundesverwaltungsgericht unserer Rechtsauffassung anschließen und die Genehmigung ...
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