Staatsanwalt nach Schuss auf Axttäter: Polizist hat in Hoppstädten wohl in Notwehr gehandelt
Von Axel Munsteiner
Erschossener Axtträger kommt aus EritreaFoto: Reiner Drumm
Der Polizist, der am Abend des 2. November 2019 bei einem Großeinsatz in Hoppstädten einen mit einer Axt bewaffneten Eritreer erschossen hat, muss aller Voraussicht nach nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Lesezeit: 4 Minuten
Nach jetzigem Erkenntnisstand gebe es keine Veranlassung, ein Ermittlungsverfahren gegen den Beamten einzuleiten. „Ein Anfangsverdacht strafbarer Handlungen ist bislang nicht zutage getreten“, informiert Gerd Deutschler, Leitender Oberstaatsanwalt in Bad Kreuznach, auf NZ-Anfrage.
Insofern handelte der Beamte also offenbar in Notwehr. Alle als Zeugen in Betracht kommenden Personen seien zwischenzeitlich zu den ...
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