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Hoppstädten-Weiersbach
Nach jetzigem Erkenntnisstand gebe es keine Veranlassung, ein Ermittlungsverfahren gegen den Beamten einzuleiten. „Ein Anfangsverdacht strafbarer Handlungen ist bislang nicht zutage getreten“, informiert Gerd Deutschler, Leitender Oberstaatsanwalt in Bad Kreuznach, auf NZ-Anfrage.
Insofern handelte der Beamte also offenbar in Notwehr. Alle als Zeugen in Betracht kommenden Personen seien zwischenzeitlich zu den ...
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