Missbrauch: Zwölfjährige lügt Polizei an, 22-jähriger Angeklagter freigesprochen
Von Vera Müller
Foto: dpa
Das deutsche Strafrecht lässt keinen Verhandlungsspielraum: Sex mit Kindern unter 14 Jahren ist ausnahmslos verboten und strafbar. Keine Bedeutung hat, ob das Kind oder die Eltern eingewilligt haben. Genau deshalb musste sich ein heute 22-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Birkenfeld vor dem Schöffengericht verantworten: Ihm wurde schwerer sexueller Missbrauch vorgeworfen, weil er am 3. März 2018 mit einer damals Zwölfjährigen den Geschlechtsverkehr vollzogen hatte.
Lesezeit: 3 Minuten
Anzeige hatte die Mutter des Mädchens erstattet. Kernfrage der Verhandlung unter Vorsitz von Richter Marcel Oberländer: Wusste der Angeklagte, dass das Mädchen erst zwölf Jahre alt ist? Oder ging er davon aus, dass sie mindestens 16 ist?
Der Zeitsoldat schildert den Vorfall: Über Fastnacht 2018 sei man sich nähergekommen. Auf einer ...
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