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Idar-Oberstein

Keine Abkürzung – Die Wassergall bleibt für den Fahrzeugverkehr gesperrt

Von Jörg Staiber
Gemischte Gefühle herrschten nach der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz bei Vertretern der Gemeinde Hintertiefenbach und der VG Herrstein (links) und Anwohnern der Wassergall (rechts).  Foto: Jörg Staiber
Gemischte Gefühle herrschten nach der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz bei Vertretern der Gemeinde Hintertiefenbach und der VG Herrstein (links) und Anwohnern der Wassergall (rechts). Foto: Jörg Staiber

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat die Berufungsklage eines Regulshauseners, der diese stellvertretend für die Bürgerinitiative „Offene Wassergall“ eingereicht hatte, zurückgewiesen. Gegenstand des Berufungsverfahrens war das Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz aus dem Februar 2018, in dem das Gericht die Klage gegen die Schließung der Wassergall durch die Ortsgemeinde Hintertiefenbach zurückgewiesen hatte.

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Durch die im Dezember 2015 erfolgte Schließung des von der Kreisstraße 34 abzweigenden rund 350 langen Verbindungsstücks in Richtung des Idar-Obersteiner Ortsteils Regulshausen ist insbesondere die direkte Verbindung zum Stadtteil Göttschied nicht mehr gegeben. Nachdem bereits vor gut einer Woche das Urteil mitgeteilt wurde, hat der Erste Senat des Oberverwaltungsgerichts ...