Kassensicherungsverordnung soll Steuerbetrug verhindern

Durch das Inkrafttreten der Kassensicherungsverordnung, unter die auch die Kassenbonpflicht fällt, soll Steuerbetrug gemindert werden. Ladenbesitzer sind verpflichtet, ihre Kassen mit der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher zu machen. Dadurch werden alle Kassentransaktionen unwiderruflich aufgezeichnet und können nachträglich nicht gelöscht oder manipuliert werden.

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Zudem wird automatisch ein Kaufbeleg ausgedruckt. Die Daten müssen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert werden. Gefordert ist zudem eine digitale Schnitt-stelle zu Prüfzwecken. Da die TSE-Einheiten zum 1. Januar nicht verfügbar waren, gilt eine Ausnahmeregelung bis Ende September 2020. Um unnötigen Papiermüll zu vermeiden, können Bäckereien beim Finanzamt eine Befreiung von der Bonausgabepflicht beantragen. Kaufbelege können grundsätzlich auch per App aufs Smartphone übertragen werden.