ÖPNV wird zur Pflichtaufgabe: „Aus einem Guss“
In derselben Sitzung stellte Verbandssprecher Michael Heilmann das neue Nahverkehrsgesetz (NVG) Rheinland-Pfalz vor, das die bisherige gesetzliche Regelung aus dem Jahr 1995 ersetzt. Kernpunkt ist der Landesnahverkehrsplan, der bis Ende 2023 umgesetzt sein soll. Der kennzeichnet den ÖPNV als Pflichtaufgabe von Land und Kommunen und legt landesweite Standards fest.
Ebenfalls neu im NVG: Regionalausschüsse sollen die Träger des öffentlichen Personennahverkehrs auf regionaler Ebene unterstützen und beraten. Auch werden erstmals die Verkehrsverbünde (bei uns: RNN) gesetzlich verankert. Auch werden dabei die bisherigen Zweckverbände Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und Nord in zwei Zweckverbände Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und Nord weiterentwickelt. Als Grundidee des Gesetzes nannte Heilmann die Zielvorgabe des Landes, einen auch mit den Zugverbindungen gut vertakteten, möglichst flächendeckenden „ÖPNV aus einem Guss“ zu schaffen. sc