Neuwied

Seemanns Beigeordnetenwahl in Neuwied: AfD scheitert mit Beschwerde

Die Wahl von Ralf Seemann zum zweiten hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Neuwied ist rechtlich nicht zu beanstanden. Über dieses Ergebnis ihrer Prüfung hat die ADD Trier die Stadtverwaltung informiert.

Anzeige

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat den Sachverhalt geprüft, weil der Vorsitzende der AfD-Fraktion, René Bringezu, Beschwerde gegen die Wahl im November vergangenen Jahres im Stadtrat eingelegt hatte.

Im Ergebnis kam die ADD laut Stadtverwaltung unter anderem zu dem Schluss, dass der Vorwurf, Seemann habe den Ausschreibungstext selbst verfasst, nicht bestätigt wurde. Ebenso sieht die Aufsichtsbehörde den Informationsanspruch des Stadtrates durch die Verwaltung im Vorfeld der Wahl ausreichend gewährleistet.

Bringezu erklärte in einer Stellungnahme, Seemann gehe nun „dank der AfD letztendlich gestärkt in sein neues Amt“. Der AfD-Fraktionsvorsitzende wünschte dem Grünen viel Erfolg in seiner herausfordernden Funktion.

Seemanns Amtseinführung soll in den kommenden Wochen erfolgen.