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Kreis Neuwied

Linz: Sollte 63-Jährige kurz vor der Rente noch ins Bewerbungstraining?

Von Michael Fenstermacher
Zehn Monate vor Rentenbeginn noch in ein Bewerbungstraining? Mit dieser Aussicht soll eine Mitarbeiterin der Linzer Außenstelle des Jobcenters eine 63-Jährige konfrontiert haben.  Foto: Heinz Werner Lamberz
Zehn Monate vor Rentenbeginn noch in ein Bewerbungstraining? Mit dieser Aussicht soll eine Mitarbeiterin der Linzer Außenstelle des Jobcenters eine 63-Jährige konfrontiert haben. Foto: Heinz Werner Lamberz

47 Jahre lang hat Carola W. (Name geändert) in einem anstrengenden Beruf gearbeitet, nun freut sich die 63-Jährige auf die Rente, die ihr aufgrund ihrer vielen Beitragsjahre ab dem 1. Juli zusteht und bereits bewilligt wurde. Doch diese Vorfreude ist der Frau aus dem nördlichen Kreisgebiet für einige Wochen gründlich vergällt worden. In der Linzer Außenstelle des Jobcenters hatte ihr laut eigener Darstellung eine Mitarbeiterin angekündigt, dass sie ab Mitte April ein Bewerbungstraining absolvieren müsse – zehn Wochen vor dem geplanten Rentenbeginn.

Lesezeit: 2 Minuten
Ein möglicher Fall von Behördenwahnsinn, dem Manfred Plag, Leiter des Jobcenters Neuwied, aber einen Riegel vorschiebt. „Man muss zwischen Gesetz und Wirklichkeit unterscheiden“, betont er, stellt aber auch klar, dass Carola W. nie zur Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme aufgefordert wurde. In einem Telefonat zwischen Behördenleiter und Kundin wurde das Missverständnis ...
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Diese Aufgaben hat das Jobcenter

Das Jobcenter Neuwied ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit und des Landkreises Neuwied als kommunalem Träger. Zu seinen Aufgaben zählen die Gewährleistung des Lebensunterhalts von Arbeitsuchenden durch die Grundsicherung (Hartz IV), die Betreuung der Leistungsbezieher und ihre Vermittlung an potenzielle Arbeitgeber, die Förderung von Eingliederungsmaßnahmen und Weiterbildungen und die Unterstützung der Kunden bei speziellen Problemen.

Die Zuständigkeit des Jobcenters für Arbeitssuchende beginnt, wenn der Bezug von Arbeitslosengeld I endet, in der Regel nach einem Jahr. Zuvor ist die Agentur für Arbeit zuständig.

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