Ministerium: Regelungen zu Weihnachtsmärkten werden vermutlich angepasst
Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) hat jüngst über die Rahmenbedingungen von Weihnachtsmärkten informiert. Schon jetzt wären Weihnachtsmärkte zulässig, heißt es. Im rheinland-pfälzischen System „2G plus“ dürfen etwa in der Warnstufe eins 500 getestete Personen und darüber hinaus geimpfte oder genesene Personen sowie Kinder bis einschließlich elf Jahre bis zu einer Höchstzahl von 25.000 Personen teilnehmen, heißt es in dem Papier.
Im Übrigen gelte die Maskenpflicht, die dort entfällt, wo es nicht zu Personenansammlungen kommt. Der Veranstalter hat zudem ein Hygienekonzept vorzuhalten. Sollten an einem Weihnachtsmarkt nur maximal 25 (in Warnstufe zwei und drei zehn beziehungsweise fünf) nichtimmunisierte Personen teilnehmen, entfallen Abstandsgebot und Maskenpflicht. Doch zur Entlastung der Veranstalter kündigt das Ministerium genaue Regelungen für Weihnachtsmärkte in einer künftigen Verordnung an. So würden auf Weihnachtsmärkten das Abstandsgebot und die Maskenpflicht gelten. Die Teilnahme an einem Weihnachtsmarkt würde nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen gestattet sein. Da bei Weihnachtsmärkten die Zugangssteuerung problematisch sei, soll die künftige Regelung vorsehen, dass der Veranstalter auf den 3G-Nachweis durch Aushänge hinzuweisen und nur stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen hat.