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Region Linz

Lichterglanz erhellt die Weihnachtszeit: Neue Konzepte werden auf Märkten getestet

Von Yvonne Stock, Daniel Rühle
Ab dem ersten Adventswochenende füllen Zelte den Linzer Marktplatz. Dort soll der Hauptteil des Weihnachtszaubers der Werbegemeinschaft stattfinden – wegen der Corona-Pandemie einer von nur wenigen Weihnachtsmärkten im Norden des Kreises.
Ab dem ersten Adventswochenende füllen Zelte den Linzer Marktplatz. Dort soll der Hauptteil des Weihnachtszaubers der Werbegemeinschaft stattfinden – wegen der Corona-Pandemie einer von nur wenigen Weihnachtsmärkten im Norden des Kreises. Foto: Heinz Werner Lamberz

Es riecht nach Glühwein, gebrannten Mandeln und Bratwurst, Kerzen brennen, im Hintergrund dudelt leise Weihnachtsmusik, und im Idealfall knirscht der Schnee unter den Füßen. Weihnachtsmärkte haben ein ganz eigenes Flair, mussten aber wegen Corona pausieren. In diesem Winter trauen sich die ersten Veranstalter im Norden des Kreises wieder, allerdings nicht überall.

Lesezeit: 3 Minuten
VG Linz: In der Verbandsgemeinde (VG) Linz findet nach Auskunft des Ordnungsamtes lediglich in der Stadt Linz der Weihnachtszauber der Werbegemeinschaft statt. An den vier Adventswochenenden zwischen 12 und 20 Uhr werden auf dem Marktplatz Pagodenzelte aufgestellt sowie die Geschäfte in der Altstadt dekoriert und beleuchtet, erklärt Didi Pörzgen, Vorsitzender ...
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Ministerium: Regelungen zu Weihnachtsmärkten werden vermutlich angepasst

Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) hat jüngst über die Rahmenbedingungen von Weihnachtsmärkten informiert. Schon jetzt wären Weihnachtsmärkte zulässig, heißt es. Im rheinland-pfälzischen System „2G plus“ dürfen etwa in der Warnstufe eins 500 getestete Personen und darüber hinaus geimpfte oder genesene Personen sowie Kinder bis einschließlich elf Jahre bis zu einer Höchstzahl von 25.000 Personen teilnehmen, heißt es in dem Papier.

Im Übrigen gelte die Maskenpflicht, die dort entfällt, wo es nicht zu Personenansammlungen kommt. Der Veranstalter hat zudem ein Hygienekonzept vorzuhalten. Sollten an einem Weihnachtsmarkt nur maximal 25 (in Warnstufe zwei und drei zehn beziehungsweise fünf) nichtimmunisierte Personen teilnehmen, entfallen Abstandsgebot und Maskenpflicht. Doch zur Entlastung der Veranstalter kündigt das Ministerium genaue Regelungen für Weihnachtsmärkte in einer künftigen Verordnung an. So würden auf Weihnachtsmärkten das Abstandsgebot und die Maskenpflicht gelten. Die Teilnahme an einem Weihnachtsmarkt würde nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen gestattet sein. Da bei Weihnachtsmärkten die Zugangssteuerung problematisch sei, soll die künftige Regelung vorsehen, dass der Veranstalter auf den 3G-Nachweis durch Aushänge hinzuweisen und nur stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen hat.
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