Kreuzchen ab 16: Urteil findet im Kreis viel Zuspruch
Von Silke Müller
Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre käme auch im Kreis Neuwied bei vielen Menschen gut an.Foto: dpa
Bei einer Kommunalwahl sein Kreuzchen schon im Alter von 16 Jahren zu machen, ist rechtens. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig so entschieden. Und während das auch in manchen Bundesländern praktiziert wird, gilt in Rheinland-Pfalz bisher immer noch das Kriterium der Volljährigkeit.
Lesezeit: 3 Minuten
Allerdings hofft Martin Diedenhofen, Vorsitzender der Jusos im Kreis Neuwied, dass sich das nun auch hierzulande ändern wird. „Das erhöht den Druck auf die verbliebenen fünf Bundesländer, in denen das Wahlrecht ab 16 bei Kommunalwahlen noch verweigert wird“, sagt er. Sein Wunsch: eine Herabsetzung des Wahlalters auch für Landtags- und ...
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