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Neuwied/Koblenz
Der SGD-Präsident muss auch die Kosten des Verfahrens tragen. Auf entsprechende Nachfrage der RZ teilt Pressesprecherin Sandra Hansen-Spurzem mit, dass die Behörde diese nicht übernehmen wird. Es handele sich um eine rein private Klage, stellt sie fest. Kleemann hat aber gegen die Entscheidung ohnehin zunächst über seine Anwälte eine „sofortige ...
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