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Kreis Neuwied

Corona-Lage wird auch im Kreis Neuwied anders bewertet: Was bei den Warnstufen gilt

Foto: pixabay/Symbolfoto

Die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz bringt einige grundsätzliche Änderungen mit sich, wie es in einer Mitteilung des Kreises heißt. Zunächst wird der Begriff „nicht-immuniserte Person“ (n.i.P.) eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Person, die weder geimpft noch genesen ist und das 11. Lebensjahr vollendet hat. Feststeht: Von der 2 G-Regel profitieren Geimpfte und Genesene mehr.

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Als neue Bezugsgröße neben dem Inzidenzwert für die neuen Warnstufen gilt zudem die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz. Für den Kreis Neuwied bedeutet das: Bezugsgröße ist das Versorgungsgebiet Mittelrhein-Westerwald, das im Krankenhausplan des Landes beschrieben wird. Dazu zählen die Stadt Koblenz sowie die Kreise Ahrweiler, Westerwald, Altenkirchen, Mayen-Koblenz, Cochem-Zell, Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn. Es ist ...