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Cochem-Zell - Das am 20. Dezember 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien geschlossene Anwerbeabkommen regelte, wie Arbeitskräfte von der öffentlichen Verwaltung in deutsche Unternehmen vermittelt wurden, inklusive Anreise, Lohndetails und Familiennachzug. Bedarf bestand, weil infolge viele Kriegstoter und im Nationalsozialismus Ermordeter Arbeiter fehlten. Darum waren schon in den 50ern ...
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