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Cochem

Unter anderem zu oft ohne Führerschein unterwegs: Frau muss fünf Jahre in Haft

Von Brigitte Meier
Vor dem Amtsgericht Cochem wurde ein Mann vom Vorwurf der Hehlerei freigesprochen. Dem Mann konnte kein Vorsatz nachgewiesen werden. Der Cochem-Zeller hatte Diebesgut im Wert von 81.000 Euro verkauft.  Archivfoto: Kevin Rühle
Vor dem Amtsgericht Cochem wurde ein Mann vom Vorwurf der Hehlerei freigesprochen. Dem Mann konnte kein Vorsatz nachgewiesen werden. Der Cochem-Zeller hatte Diebesgut im Wert von 81.000 Euro verkauft. Archiv Foto: Kevin Rühle

Mit einer bösen Überraschung für die 33-jährige Angeklagte endet die Schöffenverhandlung beim Amtsgericht Cochem. Gegen die erheblich vorbestrafte Frau wird Haftbefehl erlassen, noch im Gerichtsgebäude wird sie festgenommen und in Untersuchungshaft überführt. Zuvor hat der Vorsitzende Richter Sven Kaboth zwei Gesamtstrafen verkündet, einmal drei Jahre und einmal zwei Jahre Haft. Grund der Verurteilungen: Die Angeklagte soll von 2018 bis 2020 in zehn Fällen Auto gefahren sein, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein, was sie auch gesteht. Nicht gesteht sie Ladendiebstahl und Betrug.

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Zu der einen Gesamtstrafe kommt es, weil ein noch nicht vollstrecktes Urteil des Amtsgerichts Saarlouis, zwei Jahre ohne Bewährung, aufgehoben und neu gefasst wird. In das andere Urteil werden frühere Urteile in eine Gesamtstrafe einbezogen. Da auf die Angeklagte nun insgesamt fünf Jahre Gefängnis warten und noch wegen weiterer Straftaten ...