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Kaisersesch

Unrecht und Leid in Heimen anerkennen: Entschädigung durch finanzielle Leistungen

Von Brigitte Meier
Olaf Stahr hat von 1966 bis 1975 im damaligen Kinderheim St. Martin gelebt. Er setzt sich dafür ein, dass Menschen, die in Einrichtungen schlecht behandelt wurden, entschädigt werden.  Fotos: Brigitte Meier
Olaf Stahr hat von 1966 bis 1975 im damaligen Kinderheim St. Martin gelebt. Er setzt sich dafür ein, dass Menschen, die in Einrichtungen schlecht behandelt wurden, entschädigt werden. Fotos: Brigitte Meier Foto: Brigitte Meier

Bis Anfang der 70er-Jahre, in der ehemaligen DDR bis zu ihrer Auflösung, mussten viele Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe körperliches und seelisches Leid ertragen, mit dessen Folgen sie bis heute kämpfen müssen. Für diese Menschen hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die Stiftung Anerkennung und Hilfe gegründet. Dorthin können sich Betroffene wenden, damit sie für das erlittene Unrecht mit einer finanziellen Leistung entschädigt werden.

Lesezeit: 2 Minuten
Das Bildungs- und Pflegeheim St. Martin, das 1966 von den Kreuzschwestern Bingen in Düngenheim gegründet wurde, unterstützt die Arbeit der Stiftung und hat ehemalige Bewohner, die ihre Kindheit und Jugend im damaligen „Kinderheim für schwach begabte Knaben“ verbracht haben, zu einem Treffen eingeladen. In der Alten Schule Kaisersesch hatten sie ...
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Wer sich anmelden kann

Wer vom 23. Mai 1949 bis 31. Dezember 1975 in der BRD beziehungsweise vom 7. Oktober 1949 bis 2. Oktober 1990 in der DDR bis zur Volljährigkeit zeitweise oder auf Dauer in Einrichtungen der Psychiatrie oder der Behindertenhilfe gelebt hat, dort Unrecht körperlicher oder seelischer Art erleiden musste, und bis heute unter den Folgen leidet, kann sich bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe anmelden. Die Meldefrist endet am 31. Dezember 2020.

Weitere Infos: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe, Rheinallee 97-101, 55118 Mainz, Telefon 06131/967 54 oder im Internet unter www.lsjv.rlp.de

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