Vor dem Cochemer Amtsgericht enden immer mehr gewalttätige Auseinandersetzungen in Verbindung mit Alkohol. Foto: Kevin Ruehle
Zufrieden mit Freisprüchen in der Tasche gehen zwei Angeklagte (20 und 25) aus der Jugendschöffenverhandlung beim Amtsgericht Cochem nach Hause. Die ihnen vorgeworfene gemeinschaftliche, gefährliche Körperverletzung kann nicht nachgewiesen werden. Frustriert über das eigene Urteil – kein anderes ist nach der dreitägigen Beweisaufnahme möglich – zeigt sich jedoch der Vorsitzende Richter Gerald Michel: „Das ist sehr unbefriedigend. Ein Mensch wurde schwer verletzt, doch die Tat kann nicht aufgeklärt werden.“
Lesezeit: 2 Minuten
Ein 18-Jähriger war vor etwa einem Jahr Opfer einer Massenschlägerei vor einer Cochemer Gaststätte. Durch einen Fausthieb oder einen Tritt ins Gesicht erlitt er mehrere Frakturen im Kieferbereich. Dreimal musste er operiert werden, einen Monat war er krank geschrieben (die RZ berichtete). Sicher ist, dass die beiden Angeklagten an diesem ...
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