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Koblenz
Dies sei nach dem Gerichtsverfassungsgesetz Vorschrift, weil auch das Opfer des Gewaltverbrechens unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hatte, so die Richterin. Nach Bekanntgabe des Termins für das Urteil sagte Oberstaatsanwalt Sven von Soosten, die Kammer wolle sich genug Zeit nehmen, das Für und Wider in dem Fall abzuwägen. Diese Zeit ...
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