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Koblenz/Büchel

Prozess: Koblenz durfte Aufruf zur Büchel-Blockade nicht verbieten

Hermann Theisen (Dritter von links) und sein Anwalt konnten jetzt einen juristischen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Koblenz verbuchen.
Hermann Theisen (Dritter von links) und sein Anwalt konnten jetzt einen juristischen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Koblenz verbuchen. Foto: Dieter Junker

Das Verbot der Stadt Koblenz, ein Flugblatt zur Blockade des Fliegerhorstes Büchel vor dem Koblenzer Hauptbahnhof zu verteilen, war rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab damit der Klage von Hermann Theisen aus Heidelberg recht.

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Von unserem Mitarbeiter Dieter Junker Nach Ansicht der Richter stellt das Verbot der Stadt Koblenz einen "gewichtigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit" dar, da durch die Untersagung der Verteilung eines Flugblattes, das einen Aufruf zur Teilnahme an einer Versammlung zum Gegenstand hat, die Möglichkeit zur Verbreitung einer politischen Meinung beschnitten wird. Die Stadt ...