Die Zuständigkeiten im Katastrophenschutz
Grundsätzlich ist der Katastrophenschutz eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Bezogen auf den Landkreis Bernkastel-Wittlich sind damit die 4 Verbandsgemeinden sowie die Gemeinde Morbach und die Stadt Wittlich gemeint, nicht jedoch die Ortsgemeinden. Die überörtliche Gefahrenabwehr und der Katastrophenschutz sind dem Landkreis als Pflichtaufgabe zugewiesen.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben setzen die Gemeinden in der Regel die örtlichen Feuerwehreinheiten ein. Dem Landkreis stehen zur Aufgabenerfüllung keine eigenen Kräfte zur Verfügung. Ihm unterstehen jedoch ab der sogenannten Alarmstufe 4 (Katastrophenschwelle) alle örtlichen Einsatzkräfte. Daneben wirken auf der Kreisebene das Deutsche Rote Kreuz, der Malteser Hilfsdienst und der Bundesverband Rettungshunde sowie das Technische Hilfswerk im Katastrophenschutz mit.