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Koblenz/Cochem-Zell

Gericht weist Klagen zu Büchel-Eingaben ab: Friedensaktivist nimmt Niederlage nur zum Teil hin

Von Dieter Junker
Friedensaktivist Hermann Theisen hat das Verwaltungsgericht in Koblenz angerufen, weil Kreis, Stadt und VG Ulmen aus seiner Sicht in seinen Augen nicht korrekt mit seinen Büchel-Petitonen umgegangen waren.  Foto: Dieter Junker
Friedensaktivist Hermann Theisen hat das Verwaltungsgericht in Koblenz angerufen, weil Kreis, Stadt und VG Ulmen aus seiner Sicht in seinen Augen nicht korrekt mit seinen Büchel-Petitonen umgegangen waren. Foto: Dieter Junker

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klagen des Heidelberger Friedensaktivisten Hermann Theisen gegen den Kreis Cochem-Zell und die Verbandsgemeinde sowie die Stadt Ulmen abgewiesen. Theisen hatte Petitionen zum Fliegerhorst Büchel an die jeweiligen kommunalen Gremien eingereicht und wollte von den Verwaltungsrichtern feststellen lassen, dass sich die Kommunen rechtswidrig verhalten hätten, weil sie die Petitionen erst verzögert den Räten vorgelegt hätten.

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In Bezug auf den Kreis stellte die 3. Kammer des Koblenzer Verwaltungsgerichts nun aber fest, dass der Kreis den Kläger, also Hermann Theisen, nicht in seinen Rechten verletzt hat. Dies erst recht, weil der Kreis nach einer erneuten Prüfung der eingereichten Schreiben seine ursprüngliche Rechtsauffassung aufgegeben hatte und dem Kreistag ...