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Koblenz
„Juristisch ist das eine ganz klare Sache“, so der Vorsitzende Richter, Martin Junker. Es sei gängige Rechtsprechung, dass ziviler Ungehorsam strafbar sei. „Daher kann auch das Landgericht Koblenz hier nicht anders urteilen und die Entscheidung des Cochemer Amtsgerichts aufheben“, betonte der Richter, und verwies darauf, dass über Atomwaffen politisch entschieden ...
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