Die Zahlen zum begleiteten Fahren ab 17

Seit 2007 wird in Rheinland-Pfalz das Fahren ab 17 in Begleitung einer erwachsenen und erfahrenen Person angeboten. Diese Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein besitzen und darf nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben. Somit sollen Unfälle und Verkehrsverstöße von jungen Menschen reduziert werden.

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Der Erfolg dieses Projekts ist wissenschaftlich bestätigt: Allein unterwegs verursachen Jugendliche rund 20 Prozent weniger Unfälle als Führerscheinneulinge, die zuvor nicht beim BF 17 teilgenommen haben. Außerdem erhalten junge Menschen mit Begleiterfahrung, die sich ein eigenes Auto kaufen möchten, bei vielen Versicherungen deutlich günstigere Beitragsfaktoren als jene ohne Begleiterfahrung.