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Cochem-Zell

Bistumsreform: Unverständnis in Cochem-Zell über die Entscheidung aus Rom

Von Dieter Junker
Vor paar Tagen wurde Walter Fuß als Dechant und als Pfarrer in der Eifel bereits verabschiedet, am 1. Januar sollte er eigentlich die Leitung der neuen Pfarrei der Zukunft Idar-Oberstein übernehmen. An der Nahe sind die Dekanatswahlen erst einmal abgesagt.
Vor paar Tagen wurde Walter Fuß als Dechant und als Pfarrer in der Eifel bereits verabschiedet, am 1. Januar sollte er eigentlich die Leitung der neuen Pfarrei der Zukunft Idar-Oberstein übernehmen. An der Nahe sind die Dekanatswahlen erst einmal abgesagt. Foto: Kevin Ruehle

Die Entscheidung der Kleruskongregation des Vatikans, das Synoden-Gesetz zu den neuen Pfarreien im Bistum Trier auszusetzen und zu prüfen, hat bei den Katholiken vor Ort für Enttäuschung und Unverständnis, aber auch Wut gesorgt. Vor allem die Tatsache, dass kurz vor Beginn der Umsetzung eines langen Beratungsprozesses nun alles erst einmal gestoppt wird, stößt auf Kritik.

Lesezeit: 3 Minuten
„Es ist eine Schande für unsere Kirche, was sich Rom erlaubt“, meint Beate Kolb (Beilstein). Die Vorsitzende des Dekanatsrates Cochem kann das alles nicht nachvollziehen. „Wir als Ehrenamtliche haben uns jahrelang eingesetzt, um die Sache auf den Weg zu bringen. In allen Gremien haben wir das Für und Wider bedacht ...
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Im Dekanat Cochem sollen diese Pfarreien mit Jahresbeginn 2021 entstehen

Als Konsequenz aus der Bistumssynode hat im Februar 2018 Bischof Dr. Stephan Ackermann bekanntgegeben, dass das Bistum Trier sich künftig in 35 Pfarreien der Zukunft gliedern soll. Für das bisherige Dekanat Cochem sind dabei die beiden Pfarreien der Zukunft Kaisersesch und Cochem-Zell vorgesehen.

Im Dekanat Cochem sollen diese Pfarreien mit Jahresbeginn 2021 entstehen, die ersten Pfarreien der Zukunft sollten schon am 1. Januar 2020 gebildet werden. Das ist nun durch die Entscheidung aus Rom gestoppt. Denn am 21. November hat Bischof Ackermann die Nachricht erhalten, dass die römische Kleruskongregation entschieden hat, den Vollzug des „Gesetzes zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013-2016“ auszusetzen, damit der Päpstliche Rat die Gesetzestexte sorgfältig prüfen kann. Auslöser war die Beschwerde einer Priestergemeinschaft bei der Kleruskongregation. Zudem liegt dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte der Antrag einiger Gläubigen aus dem Bistum vor, die Übereinstimmung des Umsetzungsgesetzes mit dem universalen Kirchenrecht zu prüfen.
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