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Cochem-Zell

Absprache per Video-Konferenz: Kommunen sind auch in der Krise handlungsfähig

Von Dieter Junker
Kommunalpolitik in Corona-Zeiten: Schon bei der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses blieben die Mitglieder auf Abstand zueinander.
Kommunalpolitik in Corona-Zeiten: Schon bei der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses blieben die Mitglieder auf Abstand zueinander. Foto: Kevin Rühle

Das öffentliche Leben kommt durch die Corona-Pandemie weitgehend zum Erliegen. Öffentliche Versammlungen oder Zusammenkünfte sind untersagt, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Das hat auch Auswirkungen auf die Kommunalpolitik. Dennoch müssen die Kommunen handlungsfähig bleiben. Und sie sind es. Auch ohne Ratssitzungen.

Lesezeit: 2 Minuten
„Die Sitzungen der Räte und Ausschüsse fallen derzeit überall aus“, sagt Albert Jung, der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch. Dies gilt auch für die anderen Verbandsgemeinden. „Unsere Gremien tagen nicht“, so Alfred Steimers, der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ulmen. Dennoch bedeute das nicht, dass die Kommunen damit nicht mehr handlungsfähig sind, betonen ...
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Eilentscheidungsrecht

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann nach Paragraf 48 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde bis zu einer Sitzung des Gemeinderats oder des zuständigen Ausschusses aufgeschoben werden kann, im Benehmen mit den Beigeordneten anstelle des Gemeinderats oder des Ausschusses entscheiden.

Die Gründe dafür sind den Ratsmitgliedern unverzüglich mitzuteilen, der Rat oder der Ausschuss kann in der nächsten Sitzung die Eilentscheidung bestätigen oder aufheben, sofern nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind. dj

Kreispolitik: Erst im Mai tagt wieder der Kreisausschuss

Auch der Kreis hat alle Sitzungen seiner Gremien abgesagt. Derzeit ist erst für Mai wieder eine Kreisausschuss-Sitzung terminiert. „Eine politische Handlungsfähigkeit ist dennoch gegeben“, heißt es aus dem Kreishaus auf RZ-Anfrage.

„Dass zukünftig mehr Entscheidungen im Eilentscheidungsverfahren des Landrates gemeinsam mit den Beigeordneten stattfinden, ist durchaus möglich, damit eine Angelegenheit nicht ohne Nachteil für die Kommune aufgeschoben wird“, so eine Kreissprecherin. Hier werde aber jede Entscheidung einzeln geprüft. Um den ständigen Informationsaustausch zu gewährleisten, finden regelmäßig auch Telefonkonferenzen mit dem Kreisausschuss statt. Auch werden die Mitglieder über alle wichtigen Neuigkeiten per Mail informiert, betont der Kreis. Ebenso erfolge eine regelmäßige Abstimmung mit den Bürgermeistern der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten vor Ort unter Wahrung der Sicherheits- und Hygieneregeln. Völlig ausgeschlossen werden Gremiensitzungen allerdings nicht. Diese könnten, bei wichtigen, unaufschiebbaren Angelegenheiten, und dann unter Beachtung der aktuellen Vorgaben, dann stattfinden, erklärt eine Sprecherin des Kreises. dj
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