Kreis Altenkirchen

Wegen zu hoher Inzidenzwerte: Land verschärft Corona-Regeln für den Kreis Altenkirchen

Die Maskenpflicht in der Altenkirchener Fußgängerzone gilt weiterhin. Darüber hinaus werden die Regeln weiter verschärft.
Die Maskenpflicht in der Altenkirchener Fußgängerzone gilt weiterhin. Darüber hinaus werden die Regeln weiter verschärft. Foto: Heinz-Günter Augst (Archiv)

Mit einem tagesaktuellen Wert von 209,6 liegt der Kreis Altenkirchen den zweiten Tag in Folge über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200. Dies macht es erforderlich, zur Eindämmung des aktuell außergewöhnlichen Infektionsgeschehens, zum Schutz der Bevölkerung und mit Blick auch auf benachbarte Kommunen und den Rest des Landes, stärkere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die über die für die Inzidenz von 100 ohnehin vereinbarte Notbremse hinausgehen. Zusätzlich wird das Land den Kreis Altenkirchen mit weiteren Hilfsangeboten beim Kampf gegen Corona unterstützen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landesgesundheitsministeriums.

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Das weitere Vorgehen nach dem schon bisher intensiven Austausch ist bestimmt von dem Bestreben, möglichst wirkungsvoll einzuschreiten. Dies gliedert sich in vier Bereiche: eine verschärfte Allgemeinverfügung, vermehrte Schnelltests in besonders vulnerablen Bereichen, weitere Unterstützung für das Gesundheitsamt und zusätzlich Impfdosen für eine zielgenaue Riegelimpfung.

Die verschärfte Allgemeinverfügung wurde auf Bitte von Landrat Peter Enders vom Land erarbeitet. Sie tritt am Sonntag in Kraft und regelt insbesondere folgende Punkte, die über die aktuell geltende Fassung – die als ein Kernelement weiterhin die Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr umfasst – hinausgehen:

  • Einzelhandel: Buchhandlungen, Baumärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien, und Gartenbaumärkte dürfen nur im Rahmen des Einzelterminshoppings öffnen. Nach vorheriger Vereinbarung werden Einzeltermine vergeben, bei denen ausschließlich Personen, die demselben Hausstand angehören, gleichzeitig Zutritt gewährt wird. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.
  • Friseure: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt.
  • Gottesdienste: Sie sind mit der Maßgabe zulässig, dass maximal eine Person pro 20 Quadratmeter und insgesamt maximal 50 Personen teilnehmen.
  • Sport: Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen sind geschlossen. Sport im Freien ist nur alleine oder mit Personen des eigenen Hausstandes zulässig.
  • Fahrschulen: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt.
  • Musikschulen: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt. Gruppenunterricht ist untersagt.
  • Auto: Für Fahrten im privaten Kraftfahrzeug mit Personen aus verschiedenen Hausständen gilt für Mitfahrer eine Maskenpflicht.

In den Seniorenpflegeeinrichtungen des Landkreises gilt aufgrund der entsprechenden Landesverordnung aktuell eine erweiterte Testpflicht. Diese besagt unter anderem, dass alle Mitarbeiter mindestens zweimal pro Woche getestet werden müssen. Darüber hinaus wird mit Beginn der kommenden Woche eine tägliche Testung aller noch nicht geimpften Mitarbeiter empfohlen.

Gleiches gilt für noch nicht geimpfte Mitarbeiter in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Krankenhäuser sowie der Kitas im Landkreis. Zur Bewerkstelligung der zusätzlichen Testungen stellt das Land dem Landkreis zusätzliche Schnelltests zur Verfügung. Wenn notwendig, erfolgt zu den erweiterten Testungen eine Anordnung durch das Gesundheitsamt. Dieses ist darüber hinaus weiter gehalten, die Einhaltung der Hygienevorschriften in den Krankenhäusern zu überwachen.

Dem Landkreis wird dringend empfohlen, Öffnungszeiten und Kapazität bei den Labortestungen zu erhöhen. Darüber hinaus ist es aus Sicht der Landesregierung geboten, kurzfristig einen Teil der im Gesundheitsamt eingesetzten beziehungsweise in Kürze zusätzlich eingesetzten Soldaten für zusätzliche PCR-Test- stellen einzusetzen.

Die Landesregierung wird eine zusätzliche Personalbedarfsanforderung des Landkreises an die Bundeswehr für einen Einsatz für PCR-Testungen unmittelbar befürworten. Parallel wird die Landesregierung einen weiteren Aufruf starten, um neben den bereits im Gesundheitsamt tätigen Landesbediensteten zusätzliche Unterstützung bereitzustellen.

Als weitere Unterstützung des Landkreises in dieser Situation stellt die Landesregierung mehr Impfstofflieferungen in der kommenden Woche bereit. Diese zusätzlichen Impfdosen sollen auf Grundlage örtlicher Erkenntnisse zielgerichtet im Sinne einer Riegelungsimpfung verimpft werden.

„Die Entscheidungen sind heute kurzfristig in Mainz getroffen worden, wir setzen das auf Anweisung natürlich vor Ort um“, kommentiert Landrat Enders die neue Entwicklung. „Ich hoffe sehr, dass unser Vorschlag, unabhängig von Riegelimpfung mehr Impfstoff an die Hausärzte zu geben, wenn er verfügbar ist, angenommen wird, denn die Hausarztpraxen können einfach schneller impfen als das Impfzentrum. Sobald nach Ostern mehr Impfstoff kommt, muss das laufen. Auch die zusätzlichen Testkapazitäten werden sicher helfen.“