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Kreis Altenkirchen
Vom Schulbesuch ausgeschlossen: Hat ein Achtklässler mit Drogen gehandelt?
Die Anordnung wurde befristet bis zu einer endgültigen Entscheidung der Gesamtkonferenz im sogenannten Schulausschlussverfahren. Zu dieser Konferenz kam es aber vorerst nicht – weil es in der Schule während der Corona-Krise an einem geeigneten Raum zur Versammlung von voraussichtlich 21 Teilnehmern unter Wahrung der Abstandsregeln fehlte, so die Schule.
Das Verwaltungsgericht ...