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Kreis Altenkirchen

Neues Bundesgesetz: Wie eine Altenkirchener Energiegenossenschaft eine ungünstige Formulierung verhinderte

Von Michael Fenstermacher
Maxwäll-Aufsichtsratsvorsitzender Friedrich Hagemann (rechts) und die beiden Vorstandsmitglieder Sebastian Pattberg (links) und Gerd Stein sind zufrieden. Auf ihre Intervention hin wurde eine aus ihrer Sicht verunglückte Formulierung in der neuen EEG-Novelle geändert.
Maxwäll-Aufsichtsratsvorsitzender Friedrich Hagemann (rechts) und die beiden Vorstandsmitglieder Sebastian Pattberg (links) und Gerd Stein sind zufrieden. Auf ihre Intervention hin wurde eine aus ihrer Sicht verunglückte Formulierung in der neuen EEG-Novelle geändert. Foto: Michael Fenstermacher

Es sind nur wenige Worte in einem circa 600 Seiten umfassenden Gesetzestext, aber die haben bei der Maxwäll Energiegenossenschaft die Alarmglocken läuten lassen. Im Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle), auch als „Osterpaket“ bekannt geworden, haben die heimischen Stromerzeuger mit Sitz in Altenkirchen interveniert – mit Erfolg und zum Wohl Hunderter weiterer Bürgerenergiegesellschaften (BEG) in ganz Deutschland.

Lesezeit: 4 Minuten
Denn um deren Definition ging es in dem Passus, in dem die Vertreter der Genossenschaft im Dialog mit heimischen Abgeordneten eine Änderung herbeiführten, wie sie im Gespräch mit der Rhein-Zeitung berichten. Zum Hintergrund erklärt Friedrich Hagemann, Aufsichtsratsvorsitzender der Maxwäll, dass BEG gegenüber anderen Akteuren auf dem Markt der Stromerzeuger Privilegien genießen ...
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Insgesamt zufrieden mit der EEG-Novelle

Dem. erfolgreich behobenen – Fehler im Detail zum Trotz halten Maxwäll-Aufsichtsratsvorsitzender Friedrich Hagemann und die Vorstandsmitglieder Gerd Stein und Sebastian Pattberg die Grundsätze der EEG-Novelle für richtig.

Besonders wichtig sei es, dass Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erstmals einen objektiven Zielkorridor für den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorgegeben habe. Mit ihrem Solarpark in Wissen profitiert die Maxwäll außerdem direkt von der Gesetzesnovelle.

Er kann dank der neuen Obergrenze bei der Befreiung von der Ausschreibungspflicht um rund 1 MWp wachsen auf eine Gesamtleistung von dann 2,5 MWp – mehr als es bei den bisherigen Ausbaustufen 2017 und 2019 (jeweils 750 KWp) möglich war. Insgesamt bereibt die Maxwäll Energiegenossenschaft fünf Solarparks im Kreis Altenkirchen und im Westerwaldkreis.

Der erfolgreiche Einsatz für eine Änderung bei der Definition von Bürgerenergiegesellschaften lässt nun weiter die Möglichkeit offen, auch ein genossenschaftliches Windkraftprojekt umzusetzen – ein Ziel, das Maxwäll seit der Gründung 2012 verfolgt und nie aus den Augen verloren hat. mif

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