Dem. erfolgreich behobenen – Fehler im Detail zum Trotz halten Maxwäll-Aufsichtsratsvorsitzender Friedrich Hagemann und die Vorstandsmitglieder Gerd Stein und Sebastian Pattberg die Grundsätze der EEG-Novelle für richtig.
Besonders wichtig sei es, dass Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erstmals einen objektiven Zielkorridor für den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorgegeben habe. Mit ihrem Solarpark in Wissen profitiert die Maxwäll außerdem direkt von der Gesetzesnovelle.
Er kann dank der neuen Obergrenze bei der Befreiung von der Ausschreibungspflicht um rund 1 MWp wachsen auf eine Gesamtleistung von dann 2,5 MWp – mehr als es bei den bisherigen Ausbaustufen 2017 und 2019 (jeweils 750 KWp) möglich war. Insgesamt bereibt die Maxwäll Energiegenossenschaft fünf Solarparks im Kreis Altenkirchen und im Westerwaldkreis.
Der erfolgreiche Einsatz für eine Änderung bei der Definition von Bürgerenergiegesellschaften lässt nun weiter die Möglichkeit offen, auch ein genossenschaftliches Windkraftprojekt umzusetzen – ein Ziel, das Maxwäll seit der Gründung 2012 verfolgt und nie aus den Augen verloren hat. mif