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Kreis Altenkirchen
Hunderte bleiben den Unterhalt schuldig
Dass sich die Ausgaben der Kommunen in diesem Jahr gegenüber 2016 verdoppeln werden, hat aber noch einen anderen Grund. Im Sommer 2017 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die den Anspruch von Kindern auf Unterhaltsvorschussleistungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausdehnt. Bis dahin war mit dem 12. Geburtstag Schluss. ...