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Betzdorf
Der 21-jährige Betzdorfer, der sich im sogenannten Hundequäler-Prozess wegen Tierquälerei, Bedrohung und Körperverletzung zu verantworten hat, muss auch bis zum nächsten Verhandlungstermin Mitte März in einer Entziehungsanstalt verbringen. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richterin Tanja Becher hat am Mittwoch eine Beschwerde des Angeklagten gegen den Unterbringungsbefehl des Gerichts zurückgewiesen.
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