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Kreis Altenkirchen

Gericht: Streit um Schulpflicht endet mit Sozialstunden

Von Elmar Hering
Weil er nicht die Berufsbildende Schule in Wissen (Foto) aufsuchte, muss ein heute 18-Jähriger aus der VG Altenkirchen 26 Sozialstunden ableisten. Dies entschied das Amtsgericht Altenkirchen.  Foto: Elmar Hering
Weil er nicht die Berufsbildende Schule in Wissen (Foto) aufsuchte, muss ein heute 18-Jähriger aus der VG Altenkirchen 26 Sozialstunden ableisten. Dies entschied das Amtsgericht Altenkirchen. Foto: Elmar Hering

Wer nach dem neunten Schuljahr mit dem Zeugnis der Berufsreife die Schule verlässt (egal ob Realschule plus, Integrierte Gesamtschule oder eine andere Schulform) hat damit noch nicht seine Schulpflicht erfüllt. Dazu bedarf es in der Regel des Besuchs einer 10. Klasse oder einer Berufsschule. Verstöße – auch aus Unwissenheit – können als Ordnungswidrigkeit bestraft werden. Mit einem solchen Fall hatte sich jetzt das Amtsgericht Altenkirchen zu beschäftigen.

Lesezeit: 2 Minuten
In der aktuellen Verhandlung ging es um einen Jugendlichen aus der Verbandsgemeinde Altenkirchen, der zu Schuljahresbeginn trotz Anmeldung nicht an der BBS Wissen erschienen war und im vergangenen August und September 26 Fehltage angehäuft hatte (spätere Fehltage sind Gegenstand einer weiteren Verhandlung). Daraufhin hatte der Kreis als Schulträger und zuständige ...
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Gesetz regelt Schulpflicht

Rechtsgrundlage für die Schulpflicht in Rheinland-Pfalz ist das Schulgesetz von 2004. Danach beträgt die Dauer der Schulpflicht in Rheinland-Pfalz grundsätzlich zwölf Schuljahre. In drei Fällen endet die Schulpflicht früher: a) mit einem erfolgreichen Abschluss eines mindestens zweijährigen Berufsausbildungsverhältnisses

b) mit erfolgreichem Abschluss der Berufsfachschule I oder II

c) mit erfolgreichem Abschluss des 10. Schuljahres einer Haupt-, Real-, Gesamt- oder Regionalen Schule oder eines Gymnasiums.

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