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Altenkirchen

Geldstrafe nach Alkoholunfall: 33-Jähriger aus der Alt-VG Altenkirchen leidet gesundheitlich

Von Michael Fenstermacher

1250 Euro Geldstrafe, zahlbar in 125 Tagessätzen à 10 Euro – das ist die juristische Konsequenz für einen 33-Jährigen aus der früheren VG Altenkirchen für das Verschulden eines heftigen Verkehrsunfalls im Juni 2020, als er mit seinem Roller, mit 1,69 Promille alkoholisiert, frontal gegen ein entgegenkommendes Auto fuhr. Doch sehr viel schwerer dürften für den Angeklagten die gesundheitlichen Folgen seiner Trunkenheitsfahrt an einem späten Samstagabend auf der L 267 zwischen Altenkirchen und Almersbach wiegen.

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„Er ist froh, dass außer bei ihm lediglich Sachschaden entstanden ist, er selbst wird ein Leben lang die Konsequenzen zu tragen haben“, führte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Thomas Düber, aus. Mit schweren Verletzungen war er nach dem Unfall und einer medizinischen Erstversorgung in eine Spezialklinik gebracht worden. Sein Leben habe am seidenen ...