Plus
Koblenz/Wissen
Der Ältere erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Außerdem wurde er in eine Entziehungsanstalt eingewiesen. Der Jüngere wurde zu einer Dauerarreststrafe von zwei Wochen verurteilt. Die ist allerdings durch die 17-tägige U-Haft verbüßt. Außerdem müssen die beiden Männer die nicht unerheblichen Kosten des Verfahrens tragen.
Was im Zentrum ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.
Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden
Vielen Dank
Sie haben sich auf Rhein-Zeitung.de registriert und können jetzt Ihre Bestellung abschließen.
Anzeige
Meistgelesene Artikel
Copyright © Rhein-Zeitung, 2018. Texte und Fotos von Rhein-Zeitung.de sind urheberrechtlich geschützt.