Altbürgermeister nimmt Stellung: Alle Punkte wurden intensiv besprochen und erörtert
In einem Schreiben, das Wolfgang Kroeger der RZ hat zukommen lassen, nimmt er Stellung zu der Begründung der Nichtentlastung. „Alle Punkte wurden intensiv besprochen und erörtert, so auch Abwägung Leasing oder Kauf sowie die jeweiligen Jahreskilometerleistungen. Abschließend erfolgte eine Einigung zwischen dem Rechnungsprüfungsausschuss, Stadt und mir, die mit Bescheid vom April des Jahres schriftlich bestätigt wurde“, so der Ex-Stadtchef.
Auch die Vereinbarung über die private Nutzung sei erneut geprüft und nicht beanstandet worden. „In dieser Vereinbarung ist nicht, entgegen der Behauptung in der Beschlussvorlage, die Beschaffung eines Dienstwagens geregelt, sondern die Festlegung der Entschädigung für die private Nutzung“, so Kroeger weiter. Die jeweiligen Kosten seien seit 2003 jedes Jahr durch den Stadtrat beschlossen worden. „Seit der Nutzung des Dienstwagens wurde dieser entsprechend den steuerrechtlichen Bestimmungen abgerechnet. Hiernach erfolgte die Besteuerung von 1 Prozent für die private Nutzung und 0,03 Prozent für Fahrten von und zur Arbeitsstätte . Diese Beträge wurden auf den Bruttolohn angerechnet und monatlich versteuert und nicht wie behauptet, jährlich“, erläutert der Altbürgermeister. Dabei seien beim Wechsel eines Dienstwagens nach Ablauf der Leasingzeit tatsächlich irrtümlich falsche Daten zugrunde gelegt worden. Die 1-Prozent-Regelung sei bis dato nicht beanstandet worden. „Bei der jetzigen Prüfung durch den Landesrechnungshof wurde erstmals die Forderung erhoben, einen weiteren zusätzlichen Anteil für die Privatnutzung zu leisten. Dies ist aufgrund der Einigung zwischen Rechnungsprüfungsausschuss, Stadtverwaltung und mir zwischenzeitlich geschehen“, so Kroeger. Was den Arbeitsgerichtsprozess angeht, so hat dem Altbürgermeister zufolge der Anwalt der Stadt in den Gremien dargelegt, warum er ein Versäumnisurteil erwirkt hat. Ein weiterer unabhängiger Anwalt, der dem städtischen Ausschuss von der Anwaltskammer benannt wurde, habe die Gründe überprüft. „Dieses Gutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verwaltung rechtmäßig gehandelt hat“, so Kroeger. Ein weiteres in Auftrag gegebenes Gutachten sei zu dem gleichen Ergebnis gekommen. Allerdings seien beide der Öffentlichkeit nicht zugänglich.