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Kreis Ahrweiler

Was bedeutet die neue Corona-Verordnung für den Kreis Ahrweiler? Weihnachtsmärkte unter Auflagen erlaubt

Momentan wird darüber diskutiert, wie die Uferlichter 2020 stattfinden können.  Foto: Archiv Vollrath
Momentan wird darüber diskutiert, wie die Uferlichter 2020 stattfinden können. Foto: Archiv Vollrath

Die elfte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes steht. Was heißt das für den Kreis Ahrweiler? Die ab Mittwoch, 16. September, gültigen Regeln in Stichworten:

Lesezeit: 3 Minuten
AHA: Allgemein gelten weiter strikt die AHA-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske). Abstandsregeln: Aktuell dürfen bis zu zehn Personen oder Gruppen aus zwei Hausständen gemeinsam im öffentlichen Raum ohne Mindestabstand unterwegs sein. Zu anderen Gruppen aus weiteren Haushalten ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Schutzvisiere: Beschäftigte im Einzelhandel und in der ...