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Kreis Ahrweiler
Die Vorgeschichte: Eine Rinderzuchtgenossenschaft hatte das Vorlaufattest beim Veterinäramt des Kreises beantragt. Im Vorlaufattest wird bescheinigt, dass die Tiere nicht krank sind und im Rinderstall keine Seuchen vorkommen. Nur mit diesem Attest dürfen Rinder vom Hof des Bauern zur Sammelstelle in einem anderen Landkreis gebracht werden, von welcher aus die ...
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