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Koblenz/Kreis Ahrweiler
Nachzuweisen, dass der 26-jährige Mann von der Rheinschiene während der Corona-Pandemie im April 2020 gemeinsam mit zwei Komplizen Kaufverträge über die Lieferung von Atemschutzmasken, die nicht den FFP2-Standart erfüllten, abgeschlossen habe, sei nur „sehr bedingt möglich“, befand die Vorsitzende der Zehnten Strafkammer. Das Gericht stellte also das Betrugsverfahren gegen den ...
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