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„Würdevolle Grablegung“ in Zeiten von Corona: Was sich bei Beerdigungen alles ändert

Von Elvira Bell
Auch Beerdigungen sind von den neuen Verordnungen betroffen, diese dürfen auch auf dem Koberner Friedhof nur im engsten Kreis stattfinden. Foto: Braun
Auch Beerdigungen sind von den neuen Verordnungen betroffen, diese dürfen auch auf dem Koberner Friedhof nur im engsten Kreis stattfinden. Foto: Braun

Wenn die Gläubigen die Internetseiten der einzelnen Pfarreien, Pfarreiengemeinschaften, Dekanate und die des Bistums Trier aufrufen, erkennen sie, dass die Kirche und die Gemeinden im Bistum Trier die Herausforderung, die durch die Corona-Pandemie entstanden ist, sehr ernst nehmen und den Aufruf von Kanzlerin Angela Merkel beachten, nach dem Jede und Jeder die Verantwortung, die er oder sie hat, erkennt und die Maßnahmen, die jetzt nötig sind, befolgt.

Lesezeit: 3 Minuten
Das betont auch Pfarrer Stephan Wolff. Alles sei zu meiden, was die Möglichkeit der Infektion erhöht und die Ausbreitung des Virus fördern könnte – und zwar zum Schutz der Lebenden. „Daher ist auch die Regelung der Bestattung davon nicht ausgenommen“, so der Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft Koblenz-Innenstadt. Die mit dem Coronavirus verbundenen ...
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Was bedeutet „würdevolle Grablegung“ heute?

Eine würdevolle Grablegung ist vom „postmortalen Persönlichkeitsrecht“ geschützt. Was zu einer würdevollen Grablegung gehört, hat sich nach den von Pfarrer Stephan Wolff gemachten Erfahrungen in den vergangenen Jahren – völlig unabhängig von Covid-19 und anderen gesundheitlichen Gefährdungen – sehr grundlegend geändert. Der Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft Koblenz-Innenstadt Dreifaltigkeit erklärt dies folgendermaßen: „In dem Bereich der von mir geleiteten fünf Pfarreien der Koblenzer Innenstadt findet schon lange die Mehrzahl der Beisetzungen ohne eigenen Trauergottesdienst oder gar das früher sogenannte Requiem oder Sterbeamt in der Kirche statt, da der Bezug zur Gemeinde und zum Gottesdienst bei der Mehrzahl der Betroffenen sehr gering ist.“ Nicht selten sei in den Traueranzeigen zu lesen: „Von Beileidsbezeugungen am Grab bitten wir Abstand zu nehmen.“ Die Anzahl der anonymen Bestattungen mit einer geringen Teilnehmerzahl habe deutlich zugenommen.

„Individualisierung und Anonymisierung sind Zeichen der Zeit, die also einschränkende Maßnahmen der Trauerbekundungen, wie jetzt nötig, nicht zu einem außergewöhnlichen Ereignis, sondern eher zum Normalfall machen.“ ef
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