Koblenz

Wildes Grillen und wenig Einsicht: 5000-Euro-Geldstrafe droht

Lecker, aber nicht überall legal: In Koblenz darf nur an ausdrücklich gekennzeichneten Grillplätzen gegrillt werden.
Lecker, aber nicht überall legal: In Koblenz darf nur an ausdrücklich gekennzeichneten Grillplätzen gegrillt werden. Foto: dpa

Wer sich mit Freunden und Bekannten in der Öffentlichkeit aufhält und dort grillen möchte, der darf das auch in Koblenz – aber nur an ausdrücklich gekennzeichneten Grillplätzen.

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Wen das Ordnungsamt außerhalb ausdrücklich gekennzeichneter Grillplätze beim Brutzeln erwischt, der muss mit Konsequenzen rechnen. Wer einsichtig ist und den Platz direkt räumt, „der kommt im Normalfall mit einer mündlichen Verwarnung davon“, sagt Thomas Knaak, Pressesprecher der Stadt Koblenz. Wer das aber nicht tut, dem droht eine Geldstrafe von bis zu 5000 Euro – so sieht es die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt jedenfalls vor. In jedem Falle ist der Grillspaß dann beendet. Aber auch auf den vorgesehenen Grillplätzen ist es Pflicht, alle mitgebrachten Dinge anschließend wieder mitzunehmen und vor allem seinen Müll zu entsorgen. dia